Eine Hand bedient ein Tablet, das auf einem Tisch liegt.

© David von Becker

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Das Futurium nimmt das Recht auf gleichberechtigte kulturelle Teilhabe ernst und befördert aktiv den Prozess hin zu einem inklusiven Programm einschließlich aller digitalen Angebote.

Hier findest du die Infos in Leichter Sprache.

Eine Hand bedient ein Tablet, das auf einem Tisch liegt.

© David von Becker

Prüfung

Als Betreiberin dieser Website ist die Futurium gGmbh darum bemüht, www.futurium.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Zugänglichkeit

Die Website befindet sich in einem Überarbeitungsprozess, wird zeitnah durch
externe Testgruppen geprüft und auf dieser Grundlage laufend angepasst.
Der Test einiger jüngerer Features steht ebenfalls noch aus.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Webseite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Futurium gGmbH
Alexanderufer 2
10117 Berlin

T +49 (0) 30 408 18 97 0
E-Mail: besuchsservice@futurium.de

Schlichtung

Wir bemühen uns, Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel maximal sechs Wochen) zu beantworten.

Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungs­stelle zum Bundesgleichstellungs­gesetz wenden. Die Schlichtungs­stelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Schlichtungs­verfahrens eine Lösung herbeizuführen.

Unter dieser Adresse erreichen Sie die Schlichtungs­stelle:

Schlichtungs­stelle zum Behinderten­gleichstellungs­gesetz bei dem Beauftragten der Bundes­regierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Telefax: 030 18 527-2901

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungs­verfahrens stellen. Die Antragstellung ist durch das Ausfüllen eines Online-Formulars, schriftlich auf dem Postweg, per E-Mail oder zur Niederschrift in der Geschäfts­stelle der Schlichtungs­stelle möglich.

Erstelldatum

  • Diese Erklärung wurde erstellt am: 05.11.2024

Barrierefreiheit und Inklusion im Futurium

Aktuelle Informationen zur Barrierefreiheit vor Ort sind hier zusammengestellt.